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Adhäsionsverfahren

Um der besonderen Situation von Opfern von Straftaten gerecht zu werden und die Durchsetzung der ihnen zustehenden Ansprüche aus dem Erlebten zu erleichtern, hat der Gesetzgeber das Adhäsionsverfahren, eine Symbiose aus Zivilrecht und Strafprozess, geschaffen. Durch dieses Verfahren können Opfer beschleunigt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche direkt im Rahmen des laufenden Strafverfahrens gegen die Täter geltend machen, ohne ein separates oft langwieriges zivilrechtliches Verfahren führen zu müssen. Hinzu tritt, dass erforderliche Beweismittel von Amts wegen herangezogen werden und für Geschädigte – anders als im gewöhnlichen Zivilprozess – keine Kostenvorschusspflicht gegenüber dem Gericht besteht, um das Verfahren in Gang zu setzen.

Bei erlittenen Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung oder sonstiger immaterieller Schäden steht Geschädigten ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die präzise Ermittlung und Bezifferung der Anspruchshöhe ist dabei eine ebenso zentrale Aufgabe des Rechtsbeistandes, derer sich das Opfer anvertraut, wie auch die präzise und fundierte Argumentation im Einzelfall.  Über die Höhe des Schmerzensgeldes entscheidet das Strafgericht, nachdem es das Tatgeschehen sowie die den Anspruch begründenden Handlungen des oder der Täter umfassend erforscht hat.

Darüber hinaus stehen Betroffenen auch materielle Schadensersatzansprüche zu, die ebenfalls im Rahmen des Strafverfahrens geltend gemacht werden können. Hierzu zählen insbesondere der Ersatz für beschädigte oder zerstörte Gegenstände, medizinische Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Hinterbliebenengeld, Beerdigungskosten sowie Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden. In Fällen von Wirtschaftskriminalität können Geschädigte den ihnen zugefügten Vermögensschäden durch Vermögensstraftaten wie Betrug, Untreue oder Unterschlagung im Zuge eines Adhäsionsverfahrens durchsetzen, wobei hier Ausnahmen bestehen.

Unser Team berät Betroffene umfassend mit straf- und zivilrechtlichem Know- How und prüft, ob ein Adhäsionsverfahren im Einzelfall möglich und strategisch ratsam ist oder gesetzliche Ausnahmen bestehen – etwa bei Strafverfahren gegen Jugendliche, in denen kein Adhäsionsverfahren vorgesehen ist. In diesen Fällen bieten wir Ihnen alternative Handlungsmöglichkeiten.

In engem Austausch mit den Betroffenen beziffern wir vertrauensvoll und akribisch alle ihnen zustehenden Schadenspositionen und tragen für deren außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung auch im Rahmen eines Zivilverfahrens, unabhängig vom Strafprozess, zielgerichtet und überzeugend Sorge.

Wir vertreten Geschädigte im Zusammenhang mit Straftaten deutschlandweit.

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