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Durchsuchung

Für Ermittlungsbehörden stellen Durchsuchungen ein alltägliches und bewährtes Mittel dar, um im Rahmen laufender Strafverfahren Sachverhalte aufzuklären und Beweise zu sichern. Für die Betroffenen hingegen bedeutet eine Durchsuchungsmaßnahme – sei es in privaten oder geschäftlichen Räumen – regelmäßig eine ganz erhebliche Belastungssituation. Ein Alptraum, der häufig noch lange nach der Maßnahme nachwirkt.

Während einer laufenden Durchsuchung ist die Atmosphäre meist zum Zerreißen gespannt. Ermittlungsbeamte dringen in die berufliche oder private Sphäre der Betroffenen ein, durchsuchen persönliche Gegenstände und Räumlichkeiten – nicht selten ohne das notwendige Maß an Taktgefühl. Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen werden Zeugen der Situation. In dieser Phase ist unverzügliches und professionelles Krisenmanagement durch erfahrene strafrechtliche Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Wir empfehlen Betroffenen daher, sofort telefonischen Kontakt zu uns aufzunehmen, sobald eine Durchsuchungsmaßnahme begonnen hat – die Kontaktaufnahme mit der Verteidigung darf nicht untersagt werden.

Unsere Anwesenheit führt erfahrungsgemäß zu einer zurückhaltenderen Vorgehensweise der Beamten und Entschärfung der Situation. In der oftmals angespannten Geschehenslage einer Durchsuchung stehen wir fest an der Seite unserer Mandanten und stellen sicher, dass keine vermeidbaren Kollateralschäden durch den Ablauf der Maßnahme entstehen. Ermittlungsbeamte versuchen mitunter, unter Ausnutzung der Druck- und Stresssituation für die Betroffenen bereits vor Ort Vernehmungen oder „informelle Gespräche“ zu führen. Die frühestmögliche Verteidigung stellt sicher, dass Sie in der Ausnahmesituation einer Durchsuchung keine Äußerungen oder Handlungen vornehmen, die ihre rechtliche Position schwächen könnten. Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen und achten sorgfältig auf die Einhaltung gesetzlicher Grenzen durch die Ermittlungsbehörden. Erweisen sich Durchsuchungen oder Sicherstellungen als rechtswidrig, führen wir Beschwerdeverfahren – im Einzelfall auch beim Bundesverfassungsgericht – soweit taktisch ratsam.

Bei laufenden Durchsuchungen stehen wir Ihnen über unsere Notfallrufnummer jederzeit zur Verfügung und sorgen zur Wahrung Ihrer Rechte für eine rechtliche Begleitung vor Ort.

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Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich dringende Notfälle: Bei drohenden Vernehmungen, Durchsuchungen oder Festnahmen stehen Ihnen unsere Türen selbstverständlich jederzeit offen.

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