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Ermittlungsverfahren

Praktisch täglich sehen sich unzählige Bürger mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft konfrontiert – oft überraschend, meist sehr belastend. Wer als Beschuldigter geführt wird, sieht sich nicht selten einer handfesten Krise in persönlicher und beruflicher Hinsicht ausgesetzt. Auch ohne besonders einschneidende Maßnahmen wie Durchsuchungen oder die Vollstreckung eines Haftbefehls stellt sich bei Betroffenen schnell eine Ohnmacht und Ungewissheit ein, einem kaum durchschaubaren staatlichen Verfahren ausgeliefert zu sein. Wir verfügen über Jahrzehnte lange Erfahrung mit diesen Unsicherheiten und Ängsten Betroffener und nehmen Mandanten diese durch Empathie, Stärke und höchste fachliche Kompetenz.

Häufig erfahren Beschuldigte erst durch eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Eine vorherige Information durch die Staatsanwaltschaft erfolgt in der Regel nicht, da hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. In der Praxis zeigt sich auch vermehrt, dass Beschuldigte von der Polizei gar keine Vorladung in Papierform mehr erhalten, weil sich die Polizeidienststellen auf den Standpunkt stellen, das rechtliche Gehör sei bereits anderweitig, zum Beispiel durch einen Anruf oder eine Ansprache vor Ort, gewährt worden. Hierauf sollten Betroffene umsichtig reagieren, denn nur durch die schnellstmögliche Inanspruchnahme versierter Verteidigung kann die Ausschöpfung aller aktiven Handlungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren sichergestellt und der Eintritt irreparable Folgen vermieden werden. Versäumnisse und Defizite im Ermittlungsverfahren können in der Hauptverhandlung oftmals kaum wieder behoben werden.

Das Ermittlungsverfahren ist für uns ein ganz zentrales Feld der Wirkkraft effektiver Verteidigung.

Wir prüfen die Akteninhalte mit höchster Sorgfalt, bringen bei Bedarf relevante Beweismittel ein, beantragen die Einholung von Sachverständigengutachten und treten frühzeitig in einen aktiven, strategischen Dialog mit den zuständigen Staatsanwaltschaften ein. Unsere oberste Priorität ist stets das Ermittlungsverfahren geräuschlos zu beenden und eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden, soweit dies im Einzelfall möglich und sinnvoll ist.

Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner diskret und zuverlässig bundesweit zur Seite.

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