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Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der Kern des Strafverfahrens. Hier verdichtet sich alles, was zuvor nur Akte war, zu unmittelbarem Erleben. Das Verfahren tritt aus der Schriftlichkeit in die Mündlichkeit, aus der Distanz in die Konfrontation. Die Anklage und damit konkrete Straftaten stehen im Raum – aber nicht unangreifbar.

Jetzt ist der Moment, in dem Verteidigung sichtbar wird. Es geht nicht nur um rechtliches Argumentieren, sondern um die Präsenz im Saal, um das Aufgreifen, Zurückweisen, Einordnen, Agieren und Reagieren. Die Verteidigung hat hier die Aufgabe, nicht nur Fakten zu stellen, sondern Deutungen entgegenzusetzen und Zweifel zu dokumentieren – mit Klarheit, Präzision und Ausdauer. Fundierte Kenntnisse im materiellen und prozessualen Strafrecht sind für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die exakte Kenntnis der Akteninhalte und die akribische Terminvorbereitung. Durch die Stellung verschiedenster Anträge, die volle Ausschöpfung des Fragerechts gegenüber Zeugen und Sachverständigen sowie Erfahrung und Verhandlungsgeschick bei der Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht nehmen wir Einfluss auf den Gang der Hauptverhandlung und damit schlussendlich auch auf das Ergebnis der Beweisaufnahme.

Wir verteidigen Sie mit Haltung – getragen von Vertrauen, Integrität und dem Anspruch, die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck und Fingerspitzengefühl zu wahren und durchzusetzen.

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Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.

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Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich dringende Notfälle: Bei drohenden Vernehmungen, Durchsuchungen oder Festnahmen stehen Ihnen unsere Türen selbstverständlich jederzeit offen.

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RA Marc Piel, LL.M.: 0171 / 815 94 49
RA Yannick Börter: 0151 / 700 96 840
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