Kompetenzen
Revision
Ein Strafurteil ist nicht immer fehlerfrei – weder in seiner rechtlichen Begründung noch im Ablauf des Verfahrens.
Mit der Revision im Strafrecht lässt sich eine rechtsfehlerhafte Entscheidung überprüfen und korrigieren, bevor sie endgültige Rechtskraft erlangt. Damit stellt die Revision ein ganz wesentliches Instrument dar, um Fehlurteile zu vermeiden und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Das Revisionsverfahren ist von äußerst engen Fristen geprägt, anspruchsvoll und hoch formalisiert. Das Revisionsgericht beschränkt sich auf die Überprüfung des Urteils auf Rechtsanwendungsfehler und Verfahrensverstöße. Da formale Präzision über Erfolg oder Misserfolg entscheidet, ist eine detaillierte Fehleranalyse, juristische Sorgfalt und überzeugende wissenschaftliche Argumentation von zentraler Bedeutung.
Wir überprüfen Strafurteile minutiös auf formelle und materielle Rechtsfehler und verfassen für Sie eine individuelle Revisionsbegründung. Dabei vertreten wir sowohl Angeklagte als auch Nebenkläger vor dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten.
Rechtsfehler dürfen nicht das letzte Wort haben – wir setzen uns mit Akribie und langjähriger Erfahrung in der Revisionspraxis dafür ein, dass die Erfolgschancen maximal ausgeschöpft und Fehlurteile korrigiert werden.
Digitale Strafrechtskanzlei
Modern, effizient und bundesweit für Sie da
Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.