Kompetenzen
Strafvollstreckung und Strafvollzug
Die Zeit nach der Rechtskraft eines Urteils ist für Betroffene wie Angehörige oft von Unsicherheit und organisatorischen wie rechtlichen Herausforderungen geprägt. Fragen zu Zahlungsmodalitäten einer Geldstrafe, zur Haftgestaltung, zu Vollzugslockerungen, zur vorzeitigen Entlassung oder zu internationalen Aspekten der Strafvollstreckung verlangen ebenso nach einer spezialisierten anwaltlichen Unterstützung wie der Umgang mit weiteren Aspekten der Nachsorge, wie die Erfassung und Löschung personenbezogener Daten sowie verwaltungs- zivil- und berufsrechtliche Nebenfolgen.
Wir stehen Ihnen in allen Belangen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung mit Erfahrung und spezialisiertem Fachwissen zu den rechtlichen Möglichkeiten in dieser besonderen Verfahrenslage zur Seite.
Strafvollstreckung – Gestaltungsspielräume nutzen, Chancen sichern
Die Strafvollstreckung bietet vielfältige Möglichkeiten, die Dauer, Ausgestaltung und Perspektiven der Strafe positiv zu beeinflussen. Wir analysieren Ist-Bestände und optimieren die Vollstreckungssituation, um private und berufliche Nachteile unserer Mandanten zu vermeiden.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei der Einräumung von Zahlungserleichterungen bei rechtskräftigen Geldstrafen, der Beantragung von Strafaufschüben sowie Anträgen auf Zurückstellung der Strafvollstreckung nach §§ 35, 36 BtMG zum Zweck einer Therapie. Auch im Zusammenhang mit dem Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stehen wir Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite und führen Beschwerdeverfahren.
Befinden sich unsere Mandantinnen und Mandanten bereits in Strafhaft, begleiten wir sie frühzeitig auf dem Weg zur Erreichung des Primärziels – der Wiedererlangung der Freiheit. Wir unterstützen Sie bei allen vollzugsöffnenden Maßnahmen und den damit verbundenen Anträgen auf Vollzugslockerungen – insbesondere Freigang, Ausgang und Urlaub –, um eine erfolgreiche Resozialisierung zu ermöglichen und individuelle Perspektiven zu stärken.
Bei den ganz besonders bedeutsamen Anträgen auf vorzeitige Entlassung – sowohl zum Halb- als auch zum Zweidrittelzeitpunkt und unabhängig davon, ob es sich um Jugend- oder Erwachsenenstrafen handelt – setzen wir auf präzises juristisches Handwerk, eine überzeugende Argumentationslinie und eine auf die individuelle Situation unserer Mandanten abgestimmte Strategie. Dies erhöht die Erfolgschancen im Verfahren vor den zuständigen Gerichten erheblich.
Als letzter außerordentlicher Weg kann ein Gnadengesuch neue Perspektiven eröffnen – wir beraten Sie strukturiert und realistisch.
Strafvollzug – Durchsetzungsstarke Unterstützung im Haftalltag
Wo Menschen Macht über andere ausüben, besteht immer auch das greifbare Risiko von Machtmissbrauch. Besonders im Straf- und Maßregelvollzug kommt dieses Phänomen sehr häufig vor und kann zu nachteiligen Entscheidungen und Wirkungen für die Betroffenen führen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und liegen nicht selten auch in einer falschen Rechtsauffassung der Machtausübenden begründet. In dieser Situation entwickeln wir für unsere Mandanten eine wirksame rechtliche Strategie. Dabei gehen wir über die zeitlich oft langatmige reine gerichtliche Durchsetzung der unserer Mandanten zustehenden Rechte hinaus. Vielmehr setzen wir auf gezieltes Verhandeln und Überzeugen der relevanten Entscheidungsträger – wie Vollzugsabteilungsleiter, Stationsleitungen und verantwortliche Fachkräfte – um Einsicht hervorzurufen und ein faires, ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Aus unserer Erfahrung ist es entscheidend, dass die Haftanstalten und Einrichtungen wissen, dass die Verteidigung die Rechtsmöglichkeiten der Inhaftierten erschöpfend kennt und die Rechtsinstrumente im Strafvollzug erforderlichenfalls einzusetzen weiß.
Internationale Strafvollstreckung – Auslieferung, Überstellung und vorzeitige Entlassung
Für ausländische Inhaftierte stellen sich zusätzliche, oft entscheidende Fragestellungen, denn Die Wahl der geeigneten rechtlichen Optionen hat einen maßgeblichen Einfluss auf Freiheit, Zukunftschancen und familiäre Perspektiven.
Neben der Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Absehens von der weiteren Fortsetzung der Vollstreckung der Strafe durch Rückkehr in das Heimatland des Betroffenen. Ein weiteres Instrument besteht in der Überstellung des Verurteilten ins Ausland im Rahmen der Vollstreckungshilfe nach internationalen Abkommen – dies setzt insbesondere das Einvernehmen aller beteiligten Staaten voraus und führt zu einer Vollstreckung der Freiheitsstrafe im Heimatland des Verurteilten, was die Chancen auf frühzeitige Entlassung verbessern kann.
Bei der Auswahl der im Einzelfall geeigneten und den Vorstellungen der Mandanten entsprechenden Vorgehensweise bedarf es einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile, insbesondere die Dauer des jeweiligen Verfahrens sowie die Lebens- und Haftbedingungen im Zielland. Jeder Schritt will wohlüberlegt und strategisch präzise geplant sein, um die Chancen auf eine Verkürzung der Haftzeit und eine bestmögliche Resozialisierung zu maximieren. Auch nach dem Urteil gibt es Wege, Chancen und Perspektiven. Unser Team steht Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen über die vollzugsrechtliche Praxis und internationalen Abläufe als starker Partner zur Seite.
Digitale Strafrechtskanzlei
Modern, effizient und bundesweit für Sie da
Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.