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Untersuchungshaft

Wenn ein Angehöriger aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wird oder Ihnen selbst Untersuchungshaft droht, zählt jede Minute. Untersuchungshaft dient nicht der Bestrafung, sondern soll das Strafverfahren sichern und nimmt dabei einem Unschuldigen die Freiheit.  Sie ist der tiefgreifendste Eingriff des Staates in das Leben eines Menschen.

Sie geht dabei weit über den reinen Freiheitsentzug hinaus und erschüttert sowohl persönliche als auch berufliche Lebensbereiche. Betroffene werden abrupt aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen, ihre Lebensplanung wird erheblich beeinträchtigt, und der Verlust des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenz ist häufig zu befürchten. Auch Freunde, Bekannte und Geschäftspartner reagieren oft mit Distanz oder Irritation, wodurch zusätzliches gesellschaftliches Ansehen verloren gehen kann. Das private Umfeld wird, nicht zuletzt durch die regelmäßig angeordneten Haftbeschränkungen nach § 119 der Strafprozessordnung, auf eine ganz besondere Belastungsprobe gestellt.

In der Praxis wird der Haftgrund der Fluchtgefahr von Ermittlungsbehörden und Gerichten häufig sehr schnell und oftmals pauschal bejaht. Dies führt bundesweit immer wieder zu rechtlich angreifbaren Haftbefehlen. Mitunter befinden sich Beschuldigte in Untersuchungshaft, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen bei zutreffender und sorgfältiger Subsumtion tatsächlich nicht vorliegen. Die gesetzlichen Interpretationsspielräume im Bereich der Untersuchungshaft bergen zudem das Risiko, dass Freiheitsentziehungen aus anderen als den ausdrücklich normierten Gründen angeordnet werden. In der juristischen Praxis spricht man hierbei von sogenannten apokryphen Haftgründen, welche wir insbesondere bei Fällen mit hoher öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit wahrnehmen. Hierunter versteht man Konstellationen, in denen die tatsächlichen Beweggründe für die Anordnung eines Haftbefehls nicht transparent dargelegt werden. Stattdessen werden die gesetzlich vorgesehenen Haftgründe – insbesondere Flucht- oder Verdunklungsgefahr – als formaler Anlass vorgeschoben. Die größte praktische Bedeutung solcher – gesetzeswidriger – Haftanordnungen haben die Förderung der Geständnis- oder Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten und die Erleichterung der Ermittlungen sowie bei aufsehenerregenden Fällen die Bestrebung den Forderungen der Öffentlichkeit zu entsprechen.

Kaum ein Tätigkeitsfeld ist aufgrund der Vielfältigkeit der Problemlagen und rechtlichen Möglichkeiten sowie der immensen Drucksituation für Betroffene und Angehörige so anspruchsvoll wie die Verteidigung in Untersuchungshaftverfahren.

Hochprofessionelle und frühzeitige Unterstützung in dieser Ausnahmesituation ist daher unerlässlich, um diskrete und durchsetzungsstarke Unterstützung zu erfahren. Als seit Jahrzehnten auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei in Bonn blicken wir auf einen umfassenden Erfahrungsschatz im Umgang mit Haftsituationen. Neben dem Wissen um den richtigen Ton im Umgang mit den Entscheidungsträgern im jeweiligen Fall verfügen wir über fundierte Kenntnisse der einschlägigen Handlungsmöglichkeiten zur Beendigung der Freiheitsentziehung. Erforderlich sind stets ein präzises juristisches Vorgehen und eine taktisch kluge Wahl des Vorgehens mit Weitsicht, um die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Wir wissen um die besondere Dramatik und Komplexität bei Freiheitsentziehungen und stehen unseren Mandanten verlässlich und hochengagiert zur Seite – im Ernstfall zu jeder Zeit und überall.

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