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Vermögensabschöpfung

Die Vermögensabschöpfung hat sich in den letzten Jahren zu einem der schärfsten Instrumente der Strafverfolgungsbehörden entwickelt und wird mittlerweile zu Recht als Säule des Strafrechts bezeichnet. Die moderne Vermögensabschöpfung ermöglicht es, Gewinne, Vermögenswerte oder Geldflüsse einzuziehen, die angeblich aus einer Straftat stammen oder mit ihr in Verbindung stehen. Sie kann in jedem Stadium eines Verfahrens angeordnet werden und betrifft unter anderem die Einziehung von Taterträgen, aber auch die sogenannte erweiterte Einziehung, bei der die Ermittlungsbehörden dem entsprechenden Vermögen nicht einmal eine konkrete Tat zuordnen müssen. Ferner gibt es Maßnahmen in Form von Sicherstellungen, Arrestmaßnahmen und Einziehungen bei Dritten. Nach mehreren Gesetzesanpassungen in den letzten Jahren genügen nun schon einfache Verdachtsmomente, damit Vermögen vorläufig eingefroren werden kann. Der Weg für die Ermittlungsbehörden zur späteren dauerhaften Entziehung ist dann nicht mehr weit – selbst, wenn es später zu keinem Schuldspruch kommt, dank einer Beweislastumkehr zum Nachteil der Betroffenen.

Ihr Vermögen verdient Schutz – wir verteidigen es.

Vermögensabschöpfung ist komplex, dynamisch und oft streitbar ausgestaltet. Wenn Vermögenswerte eingefroren oder beschlagnahmt wurden, ist die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit – insbesondere von Unternehmen – bedroht und schnelles Aktivwerden durch Spezialisten unverzichtbar. Wir bieten Betroffene kurzfristige Beratung und sofortige individuelle Intervention.  Wir vertreten auch drittbeteiligte Personen oder Firmen, deren Vermögen ohne eigenes Verschulden betroffen ist, und setzen deren Rechte konsequent durch.

Unser Team verbindet fundierte Rechtskenntnisse mit ökonomischem Verständnis und strategischem Denken, um Vermögenswerte zu schützen, Beschlüsse aufzuheben und Risiken präventiv zu minimieren. Durch klare Kommunikation, Verhandlungsgeschick und konsequenter Vertretung schaffen wir Sicherheit in einer rechtlich wie wirtschaftlich anspruchsvollen und sensiblen Lage.

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Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.

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Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich dringende Notfälle: Bei drohenden Vernehmungen, Durchsuchungen oder Festnahmen stehen Ihnen unsere Türen selbstverständlich jederzeit offen.

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