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Wiederaufnahmeverfahren

Die Wiederaufnahme von Strafverfahren rückt immer wieder durch spektakuläre Fälle in den medialen Fokus und damit auch in die öffentliche Wahrnehmung. Ein rechtskräftiges Urteil markiert nach Abschluss eines Strafverfahrens nicht zwangsläufig das Ende aller Bemühungen um Gerechtigkeit herzustellen. Wenn neue Tatsachen oder Beweise bekannt werden, kann die Wiederaufnahme des Verfahrens der entscheidende Schlüssel zur Korrektur rechtskräftiger Entscheidungen und zum Schutze vor Justizirrtümern sein. Die Wiederaufnahme ist die letzte Möglichkeit der Rehabilitierung zu Unrecht Verurteilter.

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung um die hohen Anforderungen und Schwierigkeiten, die dieser außerordentliche Rechtsbehelf mit sich bringt. In Wiederaufnahmeverfahren sieht man sich regelmäßig einer Strafjustiz gegenüber, die das ursprüngliche Strafurteil verteidigt und jeden Angriff auf dessen Bestand entschieden abzuwehren sucht. Hierauf gilt es durch sorgfältige Analyse des damaligen Verfahrens und der einschlägigen Rechtsprechung zu reagieren. Unser Team identifiziert mögliche Fehlerquellen, befragt Zeugen und Sachverständige, nimmt eigene Ermittlungen vor und prüft alle rechtlich relevanten Ansatzpunkte für einen Wiederaufnahmeantrag, um neue Tatsachen oder Beweismittel überzeugend vorbringen zu können. Soweit zur Wahrheitsfindung neue Gutachten, technische Erkenntnisse oder weitere fallrelevante Informationen erforderlich sind, können wir auf ein Netzwerk von Fachleuten zurückgreifen.

Unsere Tätigkeit zeichnet sich neben höchster Expertise und analytischer Detailarbeit durch eine besondere Hartnäckigkeit, Widerstandsfähigkeit und auch Leidensfähigkeit aus – immer mit dem Ziel, die Rechte unserer Mandanten effektiv durchzusetzen und der Verantwortung in dieser besonderen Verfahrenslage gerecht zu werden. Wir klären Sie umfassend auf und vertreten Sie stark und selbstbewusst.

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