Kompetenzen
Zwischenverfahren
Die letzte Schutzlinie vor der öffentlichen Hauptverhandlung
Der Schock sitzt meist tief, wenn plötzlich eine Anklageschrift ins Haus flattert und von Gericht zugestellt wird. In dieser Phase fordert das Gericht die betroffenen Personen unter Fristsetzung dazu auf, sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu äußern – insbesondere, ob Beweiserhebungen beantragt oder sonstige Einwendungen gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung vorgebracht werden sollen. Die zentrale Funktion des sogenannten Zwischenverfahrens besteht darin, eine unabhängige Überprüfung des Anklagevorwurfs durch das Gericht herbeizuführen, um zu verhindern, dass die Staatsanwaltschaft allein darüber entscheidet, ob es zu einer für den Mandanten oftmals sehr belastenden Hauptverhandlung kommt oder nicht. Ohne anwaltliche Intervention gegen die Eröffnung entscheiden die Gerichte meist geradezu standardmäßig für die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit zu Gunsten der Durchführung einer öffentlichen Verhandlung.
Das Zwischenverfahren bietet erhebliche Potentiale für eine strategische und wirkungsvolle Verteidigung, um das Ruder noch herumzureißen und die Durchführung einer oft reputationsschädigende Hauptverhandlung sowie eine Verurteilung zu verhindern. Hierzu beantragten wir zunächst eine Verlängerung der durch das Gericht gesetzten Erklärungsfrist und nehmen eine vollständige Überprüfung der Akteninhalte vor. Wir erreichen durch fachlich versierte Antragstellung fallbezogen die Nichteröffnung der Hauptverhandlung sowohl aus tatsächlichen Gründen – wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts, auch unter Beachtung möglicher Beweisverwertungsverbote – als auch aus rechtlichen Gründen, wie etwa Verfolgungsverjährung, Verfahrenshindernissen, Mängeln der Anklageschrift oder anderen rechtlichen Gesichtspunkten.
Einwände der Verteidigung gegen die Anklage können die Meinungsbildung des Gerichts ganz maßgeblich beeinflussen. Selbst wenn das Hauptverfahren eröffnet wird, bleiben die vorgebrachten Argumente im Bewusstsein des Gerichts und können den Verlauf der Hauptverhandlung zugunsten der Betroffenen positiv steuern.
Eine weitere wichtige strategische Chance im Zwischenverfahren liegt u.a. in der sogenannten Aufklärungshilfe begründet, welche im Falle einer Verurteilung zu Strafrahmenverschiebungen und damit deutlich milderen Urteilen führen kann – allerdings nur, wenn diese Möglichkeit noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens ergriffen wird. Die Verteidigungsmöglichkeiten in diesem Verfahrensstadium sind ausgesprochen vielfältig und strategisch sowie fachlich anspruchsvoll. Wir beraten und verteidigen Sie in dieser Verfahrenslage kompetent mit Erfahrung, Weitsicht und Durchsetzungsstärke.
Digitale Strafrechtskanzlei
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Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.