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Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst sämtliche Straftaten, die im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Es schützt ganz zentrale Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum und bildet damit den Kern des deutschen Rechtssystems.

Verteidigung bei Vermögensdelikten

Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der Verteidigung von Vermögensdelikten. Hierzu zählen insbesondere Betrug, Subventionsbetrug, Untreue (§§ 263 ff. StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB). Darüber hinaus verteidigen wir Sie bei im Raume stehenden Tatvorwürfen u.a. wegen Diebstahl (§§ 242 ff. StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 ff. StGB), Erpressung und Raubdelikte (§§ 249 ff. StGB) und strafbarem Eigennutz, wie unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, Wucher, Jagdwilderei (§§ 284 ff. StGB).

Verteidigung bei Delikten gegen Leib und Leben

Wir übernehmen auch die Verteidigung bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzungsdelikte, §§ 223 ff. StGB), Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 111 ff. StGB), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 ff. StGB) und bei gemeingefährlichen Straftaten (insbes. Brandstiftungsdelikte, §§ 306 ff. StGB).

Verteidigung bei weiteren Straftaten

Darüber hinaus vertreten wir Mandanten bei Aussagedelikten (Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB, Uneidliche Falschaussage usw., §§ 153 ff. StGB), Straftaten im Amt (§§ 331 ff. StGB), Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 ff. StGB), Sachbeschädigung (§§ 303 ff. StGB), Urkundenfälschung (§§ 267 ff. StGB) und Ehrdelikte/Beleidigung (§§ 185 ff. StGB).

Mit unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns bundesweit in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts für Sie engagiert und kompetent zur Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

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Digitale Strafrechtskanzlei
Modern, effizient und bundesweit für Sie da

Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.

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Wir sind für Sie da und beraten Sie in allen Fragen des Strafrechts.
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Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich dringende Notfälle: Bei drohenden Vernehmungen, Durchsuchungen oder Festnahmen stehen Ihnen unsere Türen selbstverständlich jederzeit offen.

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RA Marc Piel, LL.M.: 0171 / 815 94 49
RA Yannick Börter: 0151 / 700 96 840
RA’in Lena Schruff: 0177 / 415 61 37

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