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Wir sind – wie gewohnt – in der Adenauerallee 115, 53113 Bonn für Sie da und beraten Sie in allen Fragen des Strafrechts.

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Arbeitsrecht und Arbeitsstrafrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht umfasst unser Leistungsspektrum sämtliche Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen kompetent und individuell.

Unsere Kanzlei in Bonn bietet Ihnen durch Frau Rechtsanwältin Lohölter umfassende Unterstützung bei:

  • der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Abmahnungen und Arbeitszeugnissen
  • Umstrukturierungen und Personalanpassungen
  • Kündigungsschutzverfahren und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten
  • Zeitarbeit und Personalvermittlung

Schnelles Handeln bei Kündigungen ist entscheidend

Eine Kündigung bedeutet oft den Verlust des Arbeitsplatzes – und damit des Einkommens. Wer sich nicht rechtzeitig gegen eine Kündigung wehrt, riskiert finanzielle Einbußen und eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Ihre Ansprechpartnerin rund um das Arbeitsrecht, Frau Rechtsanwältin Lohölter, prüft Ihre Kündigung, berät Sie zu den nächsten Schritten und übernimmt bei Bedarf Ihre Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Darüber hinaus überprüft sie Ihr Arbeitszeugnis, damit Sie bei Ihrer nächsten Bewerbung einen positiven Eindruck hinterlassen.

Rechtssichere Beratung für Arbeitgeber

Arbeitgebern steht Frau Rechtsanwältin Lohölter von der Vertragsgestaltung bis zur Konfliktlösung zuverlässig zur Seite. Außerdem unterstützt sie Arbeitgeber dabei, arbeitsrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Durch eine strukturierte und vorausschauende Strategie schaffen Arbeitgeber Vertrauen, schützen Ihr Unternehmen und gewährleisten die Handlungsfähigkeit.

Dank ihres Verständnisses für die Interessen und das jeweilige strategische Vorgehen beider Seiten gewährleistet sie eine ganzheitliche, lösungsorientierte und effektive Beratung und Vertretung – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Frau Rechtsanwältin Lohölter ist Ihre Ansprechpartnerin für Arbeitsrecht in Bonn.

Kompetent. Persönlich. Durchsetzungsstark.

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht regelt die straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Konsequenzen bei Fehlverhalten von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern, das im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. Es ist heute eine eigenständige, komplexe Teilmaterie aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, wobei sich die Strafvorschriften vorwiegend an Arbeitgeber richten.  Arbeitgeber stehen besonders häufig im Fokus: Ermittlungs- und Bußgeldverfahren werden schon bei ersten Anhaltspunkten für arbeitsrechtliche Verstöße durch die Behörden eingeleitet.

Die Straftatbestände im Arbeitsstrafrecht ergeben sich aus strafrechtlichen Nebengesetzen, also aus arbeits-, sozial-, verwaltungs- und steuerrechtlichen Vorschriften (wie zum Beispiel Abgabenordnung (AO), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Mutterschutzgesetz (MuSchG)).

Zusätzlichen greifen relevante Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch wie zum Beispiel das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), sog. Lohnwucher (§ 291 StGB) und Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) sowie auf Arbeitnehmerseite Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl in besonders schweren Fällen (§§ 242, 243 StGB).

Neben straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen (insbesondere Unternehmensgeldbußen, § 30 OWiG) sind auch stets zivil- und arbeitsvertragliche Sanktionen zu beachten:  die Verknüpfung mit anderen Rechtsgebieten bedeutet, dass auch drohende Nebenfolgen (wie beispielsweise Gewerbeuntersagung, Eintragung in das Gewerbezentral- oder Korruptionsregister und Ausschluss vom Wettbewerb) bei der Beratung und Verteidigung mit ganz besonderem Augenmerk zu behandeln sind. Bei arbeitsstrafrechtlichen Problemstellungen sollten sich daher fachkundig und professionell durch unsere erfahrenen Berater und Verteidiger begleiten lassen.

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Digitale Strafrechtskanzlei
Modern, effizient und bundesweit für Sie da

Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.

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Wir sind für Sie da und beraten Sie in allen Fragen des Strafrechts.
Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Im Notfall

Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich dringende Notfälle: Bei drohenden Vernehmungen, Durchsuchungen oder Festnahmen stehen Ihnen unsere Türen selbstverständlich jederzeit offen.

Notfallnummern:

RA Marc Piel, LL.M.: 0171 / 815 94 49
RA Yannick Börter: 0151 / 700 96 840
RA’in Lena Schruff: 0177 / 415 61 37

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Wir freuen uns darauf, Sie bei uns willkommen zu heißen.

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