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Beratung und Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, KCanG und AMG

Betäubungsmittelstrafrecht

Alsfest verankerte Erscheinung der heutigen Zeit nimmt die Verfolgung von Drogendelikte einen besonders hohen Stellenwert bei den Ermittlungsbehörden ein. Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts greifen die zuständigen Ermittlungsbehörden immer häufiger auf das gesamte Portfolio der Maßnahmen zurück, welche die Strafprozessordnung (StPO) ihnen bietet. Dazu zählen unter anderem Telefonüberwachungen, Observationen, der Einsatz von GPS-Sendern, die Auswertung von Geodaten sowie immer häufiger auch die Innenraumüberwachung von Kraftfahrzeugen.

Darüber hinaus kommen V-Leute und Verdeckte Ermittler (VE) zum Einsatz, die auf staatliche Anordnung hin in strafrechtliche Zusammenhänge eingeschleust werden, um strafbare Handlungen aufzudecken. Diese Methoden sind hoch umstritten und unterliegen einem kontinuierlichen rechtlichen Wandel. Die Rechtmäßigkeit jeder einzelnen Maßnahme muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden, um mögliche Verfahrensfehler oder rechtswidrige Eingriffe aufzudecken und zur Wahrung der Rechte des Betroffenen frühzeitig rügen zu können.

Zusätzlich spielen in Betäubungsmittelverfahren vermehrt kritisch zu prüfende Zeugenaussagen, gerade im Zusammenhang mit der sogenannten Kronzeugenregelung (§ 31 BtMG), eine ganz zentrale Rolle.

Dieses komplexe Zusammenspiel von Ermittlungsmaßnahmen, Überwachungsinstrumenten und Zeugenaussagen verdeutlicht, wie entscheidend eine starke, fachlich versierte Beratung und Verteidigungsführung im Betäubungsmittelstrafrecht ist. Unsere Expertise erstreckt sich dabei im Besonderen auch auf umfangreiche Erfahrung in sogenannten Krypto-Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit EncroChat, Sky ECC und Anom.

Als verlässlicher und fachlich kompetenter Partner beraten und verteidigen wir Sie professionell und zielgerichtet in allen Verfahrensstadien.

Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Der Gesetzgeber hat auf die veränderte gesellschaftliche Einstellung zum Umgang mit Cannabis reagiert und das sogenannte Konsum-Cannabis-Gesetz (KCanG) eingeführt. Obwohl dieses Gesetz den Umgang mit Marihuana weiterhin unter Strafe stellt, unterscheidet sich seine rechtliche Ausgestaltung deutlich von den bisherigen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Die Strafandrohungen und rechtlichen Konsequenzen wurden im Vergleich zu früher erheblich modifiziert und liberalisiert.

Das Konsumcannabisgesetz markiert einen Paradigmenwechsel im deutschen Drogen- und Strafrecht, der für Konsumenten, Ärzte und zahlreiche Behörden gleichermaßen neue rechtliche Fragestellungen aufwirft.

Wir verfügen über das aktuelle fachliche Know- How, um unsere Mandanten sorgfältig und weitsichtig zu beraten und eine strategisch durchdachte und erfolgreiche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Arzneimittelstrafrecht

Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt neben dem legalen Handel und Verkehr mit zugelassenen Medikamenten auch die Strafbarkeit von Verstößen. Besonders betroffen sind hiervon Schmerzmittel, Potenzmittel, Hormone, Steroide und vergleichbare Substanzen, deren unrechtmäßige Herstellung, Weitergabe oder Verschreibung schwerwiegende straf- und berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Häufig kann bereits durch frühzeitiges Prüfen und Sichern relevanter Beweismittel, gezielte Anträge und eine strategische Kommunikation mit der zuständigen Staatsanwaltschaft aufgezeigt werden, dass weder Vorsatz noch Schuld vorliegen. Auf dieser Grundlage lassen sich in vielen Fällen Einstellungen des Ermittlungsverfahrens erreichen, ohne dass es zur Durchführung einer Hauptverhandlung kommt und nachteilige Folgen eintreten.  Dies ist unser Anspruch und Verständnis effektiver Verteidigung.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung und begleitet Mandanten bundesweit in allen Phasen des Strafverfahrens.

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Digitale Strafrechtskanzlei
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Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.

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