Rechtsgebiete
Cyberstrafrecht
Die technologischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben nicht nur unseren Alltag verändert, sondern auch ganz neue Formen der Kriminalität hervorgebracht. Cyberkriminalität nimmt dabei stetig zu und stellt ein weltweites Phänomen dar, das weder an Landesgrenzen noch an privaten Räumen Halt macht.
Cyberdelikte können überall auftreten, wo Menschen Computer, Tablets, Smartphones oder andere IT-Geräte nutzen – sei es in Unternehmen, Behörden, Universitäten, zu Hause oder unterwegs. Die Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft hat sich längst an die digitale Welt angepasst. Zur effektiven Bekämpfung von Internet- und Computerkriminalität haben die Staatsanwaltschaften hochausgebildete Sonderdezernate eingerichtet. Diese Zentralstellen sollen der rasanten technischen Entwicklung im IT- und Internetstrafrecht sowie dem kontinuierlichen Anstieg von Straftaten im digitalen Raum gerecht werden und zur Bekämpfung der Internetkriminalität beitragen.
Sollten Sie Opfer eines Betrugs oder eines anderen Delikts der Cyberkriminalität geworden sein, ist eine umgehende Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Cyberstrafrecht unerlässlich. Unsere Strafrechtler klären Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten auf und zeigen die geeigneten strategischen Schritte für das weitere Vorgehen auf.
Frühzeitige Verteidigungsführung bei Cybercrime und IT- Strafrecht
Nicht selten geraten auch vollkommen unbeteiligte Personen in den Fokus eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit Cyberkriminalität. Eine frühe Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger ist hierbei unerlässlich, um mögliche Prangerwirkungen und langfristige Rufschädigungen, insbesondere nach Durchsuchungen, zu vermeiden. Eine umgehende Einbindung eines erfahrenen und versierten Strafverteidigers erhöht maßgeblich die Chancen, das laufende Ermittlungsverfahren strategisch zu steuern. Ziel es ist, das Verfahren so früh wie möglich positiv zu beeinflussen und, wenn möglich, eine Einstellung ohne gerichtliche Verhandlung zu erreichen, um rechtliche Risiken und persönliche Belastungen für den Mandanten zu minimieren.
Zu den häufigsten Formen von Cyberkriminalität zählen unter anderem:
- Ransomware-Angriffe, bei denen IT-Systeme verschlüsselt und Lösegeldforderungen gestellt werden
- Phishing, also das gezielte Ausspähen von sensiblen Daten wie Passwörtern oder Kontoinformationen
- DDoS-Attacken, bei denen Websites oder Server durch Überlastung lahmgelegt werden
- Spoofing, also das Vortäuschen falscher Identitäten, um Daten zu manipulieren oder Zugriff zu erlangen
- Skimming, womit das unbefugte Auslesen von Bank- oder Kreditkarten an Automaten, meist mithilfe manipulierten Geräts, zum Diebstahl von Geld oder Daten umschrieben wird
- Brute- Force- Angriffe, bei welchen Passwortkombinationen automatisiert ausprobiert werden, um sich unberechtigt Zugang zu Konten oder Systemen zu verschaffen
Weitere Straftaten, die mithilfe des Internets begangen werden, sind vielschichtig und ergeben sich aus einer Vielzahl von Einzelnormen, darunter Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten aus unterschiedlichen Gesetzen (zum Beispiel dem Urheberrechtsgesetz, dem Kunsturhebergesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Bundesdatenschutzgesetz).
Darüber hinaus zählen folgende Tatbestände zu den typischen Delikten im Internet- und IT-Strafrecht:
- Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (90b StGB)
- Öffentliche Aufforderungen zu Straftaten (§ 111 StGB)
- Verbreitung, Zugänglichmachen und Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB)
- Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a–202c StGB)
- Nachstellung / Stalking (§ 238 StGB)
- Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
- Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB)
- Datenveränderung und Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB)
Als Reaktion auf die zunehmende Hasskriminalität („Hate Speech“) hat der Gesetzgeber im September 2021 die Vorschrift des § 126a in das Strafgesetzbuch eingeführt. Diese neue Strafvorschrift soll die Erstellung sogenannter „Feindeslisten“ bestrafen und stellt das personenbezogene, gefährdende Verbreiten von Daten unter Strafe. Der Umgang mit personenbezogenen Daten stellt einen ganz wesentlichen Bestandteil journalistischer Arbeit dar, sodass die Vorschrift droht als Regulator journalistischer Tätigkeiten herangezogen zu werden. Dies unterstreicht die Bedeutung einer fundierten Beratung und qualifizierte Vertretung in diesem komplexen und dynamischen Rechtsgebiet durch einen kompetenten und professionellen Ansprechpartner.
Verteidigung bei Straftaten im Darknet und dem Umgang mit Kryptowährungen
Das sogenannte Darknet, ein geschützter Bereich des Internets, der ausschließlich über den Tor-Browser zugänglich ist, steht nach wie vor im Mittelpunkt strafrechtlicher Ermittlungen. Den Ermittlungsbehörden ist hinlänglich bekannt, dass dort eine Vielzahl an verschiedenen Straftaten begangen werden und es als Plattform für Daten- und Identitätsdiebstahl fungiert. Über Datenlecks, Phishing- oder Malware- Attacken gewonnene sensible personenbezogene Informationen werden auf Darknet- Markplätzen weiterveräußert. Die Abwicklung solcher Transaktionen erfolgt meist über Kryptowährungen wie Bitcoin.
Transaktionen mit Kryptowährungen stehen im Allgemeinen häufig im Fokus komplexer Geldflüsse und führen zu der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gemäß § 261 StGB, da meist ein Bezug zu kriminellen Vortaten gezogen wird. Der Vorwurf der Geldwäsche aber wird nicht nur bei dem Umtausch von mutmaßlich inkriminierten Geldern in Bitcoin oder andere Kryptowährungen erhoben, sondern auch bei der Nutzung von Mixing-Services oder sogenannten Tumblern sowie dem Handel auf unregulierten Börsen.
Angesichts der häufig eingesetzten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, wie beispielsweise Online-Durchsuchungen oder der Einsatz sogenannter Staatstrojaner, erfordert eine effektive Verteidigung nicht nur fundierte Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts: Sie setzt auch ein vertieftes Verständnis der relevanten technischen Zusammenhänge voraus. Nur so lässt sich zuverlässig überprüfen, ob sämtliche Maßnahmen im Verlauf des Strafverfahrens im Einklang mit den Grundrechten der Beschuldigten erfolgt sind. Die Verteidigung erfordert umfassende rechtliche Expertise sowie frühzeitiges strategisches Vorgehen. Dazu gehört neben der Sicherung beweisrelevanter Daten und der Einholung technischer Gutachten zur Nachvollziehbarkeit von Transaktionen oftmals auch die rechtliche Überprüfung und Bewertung der in Rede stehenden Plattformen.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent, diskret und technisch versiert bei allen Fällen von Cybercrime und IT- Strafrecht, vertreten Opfer und Beschuldigte gleichermaßen und entwickeln individuelle Strategien zur Verteidigung und Prävention.
Digitale Strafrechtskanzlei
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Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.