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Sexualstrafrecht

Vorwürfe im Bereich des Sexualstrafrechts sind gesellschaftlich besonders sensibel: Schon eine bloße Beschuldigung kann die persönliche, soziale und berufliche Existenz des Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Das Sexualstrafrecht umfasst ein breites Spektrum, darunter Delikte wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Verfahren in diesem Bereich zeichnen sich durch komplexe Beweislagen, psychologische Gutachten und besondere Schutzinteressen der Opfer aus. Häufig steht Aussage gegen Aussage, objektive Beweise sind nur selten vorhanden.

Die Hintergründe und Motive von Falschbeschuldigungen sind dabei ausgesprochen vielfältig. Sie reichen von bewussten Anschuldigungen aus emotionaler Verletzung, aus Rache oder wegen Sorgerechtsstreitigkeiten bis hin zu unbeabsichtigten oder vagen Vorwürfen, lediglich um Beachtung zu erlangen. Auch psychische Erkrankungen spielen als Ursache für unwahre Behauptungen eine statistisch relevante Rolle.

Unsere Verteidigungsstrategie setzt frühzeitig an: Bereits im Ermittlungsverfahren sichern wir die Rechte unserer Mandanten, dokumentieren entlastende Umstände und streben an, eine Anklage oder öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.

Dabei prüfen wir Zeugenaussagen sorgfältig auf Plausibilität, Konsistenz und Realkennzeichen unter Berücksichtigung aussagepsychologischer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Unstimmigkeiten oder Hinweise auf mangelnde Glaubwürdigkeit der Person und fehlende Glaubhaftigkeit ihrer Bekundungen werden in fundierten Schriftsätzen detailliert aufgezeigt. Wo erforderlich, ziehen wir sachverständige Gutachter hinzu, um belastende Aussagen zu hinterfragen. Kommt es trotz eines entlastenden Ermittlungsergebnisses zu einer Anklage, beantragen wir beim Gericht, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen.

Sollte die öffentliche Hauptverhandlung dennoch stattfinden, führen wir die Verteidigung mit höchster Akribie, juristischer Expertise und entschlossenem Auftreten, um ein Fehlurteil und damit langfristige negative Folgen zu verhindern. Äußerste Diskretion im Umgang mit dieser sensiblen Materie ist eine Selbstverständlichkeit. Wir verteidigen Mandanten bundesweit in allen Stadien des Verfahrens – von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung und Berufungs- oder Revisionsinstanz.

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