Rechtsgebiete
Umweltstrafrecht
Das Umweltstrafrecht gewinnt angesichts der aktuellen Klimadebatte und des steigenden gesellschaftlichen Bewusstseins an immer größerer Bedeutung. Diese Entwicklung führt zu einer deutlich verstärkten Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden und einem spürbaren Zuwachs von Ermittlungsverfahren mit umweltstrafrechtlichem Bezug.
Durch das Umweltstrafrecht werden die natürlichen Lebensgrundlagen – Luft, Wasser, Boden, Artenvielfalt und Tierwelt – ebenso wie die öffentliche Gesundheit und wirtschaftliche Interessen, insbesondere in Landwirtschaft und Industrie geschützt. Zu den strafrechtlich relevanten Handlungen zählen etwa unzulässige Emissionen, Gewässerverunreinigungen, illegale Abfallbeseitigung und Verstöße gegen den Artenschutz. Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 324 ff. StGB und daneben auch in zahlreichen Nebengesetzen.
Strafrechtliche Risiken für Amtsträger und Behördenmitarbeiter
Insbesondere Amtsträger in Umweltbehörden tragen ein erhöhtes strafrechtliches Risiko. In Genehmigungsverfahren kann bereits ein fehlerhaftes Vorgehen – etwa die Erteilung oder das Unterlassen der Rücknahme rechtswidriger Genehmigungen – den Verdacht eines Umweltdelikts begründen. Im Falle eines kollusiven Zusammenwirkens mit Antragstellern oder Dritten können auch strafrechtliche Vorwürfe wie Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder Bestechlichkeit (§ 332 StGB) im Raum stehen.
Unternehmen im Fokus der Umweltstrafverfolgung
Neben Privatpersonen geraten zunehmend auch Unternehmen und Unternehmensleitungen in den Fokus umweltstrafrechtlicher Ermittlungen. Im betrieblichen Alltag können Betriebsstörungen oder Regelverstöße rasch zu Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter, Geschäftsführung oder den Betrieb selbst führen. Nicht selten sind solche Verfahren mit Durchsuchungsmaßnahmen, drohenden hohen Geldbußen und ggfs. einer Strafbarkeit wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) verbunden.
Besonderheiten des Umweltstrafrechts
Eine zentrale Besonderheit liegt darin, dass strafbar nur ist, was auch verwaltungsrechtlich nicht erlaubt ist. Die strafrechtliche Bewertung hängt mithin maßgeblich von dem jeweiligen verwaltungsrechtlichen Rahmen ab – insbesondere von Genehmigungen, Grenzwerten und behördlichen Auflagen. Bei der Beratung im Vorfeld – zur Abwendung strafrechtlicher Risiken – und der Verteidigungsführung, wenn bereits konkrete Verstöße im Raume stehen, arbeiten wir daher zur sorgfältigen Prüfung und Beweissicherung eng mit Sachverständigen sowie mit auf das Umweltrecht spezialisierten Kanzleien zusammen. Wir bieten Ihnen eine seriöse und sachkundige Beratung und Verteidigung auf dem Gebiet des Umweltstrafrechts.
Digitale Strafrechtskanzlei
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