0228 / 98 21 50
info@kop.law
  • Team
  • Rechtsgebiete
  • Kompetenzen
  • Kontakt
KOP.LAW

Sprechen Sie uns an –
wir beraten Sie gerne.

Wir sind – wie gewohnt – in der Adenauerallee 115, 53113 Bonn für Sie da und beraten Sie in allen Fragen des Strafrechts.

Kontakt aufnehmen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • KOP
  • Rechtsgebiete
  • Umweltstrafrecht
Rechtsgebiete
Zurück

Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht gewinnt angesichts der aktuellen Klimadebatte und des steigenden gesellschaftlichen Bewusstseins an immer größerer Bedeutung. Diese Entwicklung führt zu einer deutlich verstärkten Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden und einem spürbaren Zuwachs von Ermittlungsverfahren mit umweltstrafrechtlichem Bezug.

Durch das Umweltstrafrecht werden die natürlichen Lebensgrundlagen – Luft, Wasser, Boden, Artenvielfalt und Tierwelt – ebenso wie die öffentliche Gesundheit und wirtschaftliche Interessen, insbesondere in Landwirtschaft und Industrie geschützt. Zu den strafrechtlich relevanten Handlungen zählen etwa unzulässige Emissionen, Gewässerverunreinigungen, illegale Abfallbeseitigung und Verstöße gegen den Artenschutz. Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 324 ff. StGB und daneben auch in zahlreichen Nebengesetzen.

Strafrechtliche Risiken für Amtsträger und Behördenmitarbeiter

Insbesondere Amtsträger in Umweltbehörden tragen ein erhöhtes strafrechtliches Risiko. In Genehmigungsverfahren kann bereits ein fehlerhaftes Vorgehen – etwa die Erteilung oder das Unterlassen der Rücknahme rechtswidriger Genehmigungen – den Verdacht eines Umweltdelikts begründen. Im Falle eines kollusiven Zusammenwirkens mit Antragstellern oder Dritten können auch strafrechtliche Vorwürfe wie Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder Bestechlichkeit (§ 332 StGB) im Raum stehen.

Unternehmen im Fokus der Umweltstrafverfolgung

Neben Privatpersonen geraten zunehmend auch Unternehmen und Unternehmensleitungen in den Fokus umweltstrafrechtlicher Ermittlungen. Im betrieblichen Alltag können Betriebsstörungen oder Regelverstöße rasch zu Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter, Geschäftsführung oder den Betrieb selbst führen. Nicht selten sind solche Verfahren mit Durchsuchungsmaßnahmen, drohenden hohen Geldbußen und ggfs. einer Strafbarkeit wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) verbunden.

Besonderheiten des Umweltstrafrechts

Eine zentrale Besonderheit liegt darin, dass strafbar nur ist, was auch verwaltungsrechtlich nicht erlaubt ist. Die strafrechtliche Bewertung hängt mithin maßgeblich von dem jeweiligen verwaltungsrechtlichen Rahmen ab – insbesondere von Genehmigungen, Grenzwerten und behördlichen Auflagen. Bei der Beratung im Vorfeld – zur Abwendung strafrechtlicher Risiken – und der Verteidigungsführung, wenn bereits konkrete Verstöße im Raume stehen, arbeiten wir daher zur sorgfältigen Prüfung und Beweissicherung eng mit Sachverständigen sowie mit auf das Umweltrecht spezialisierten Kanzleien zusammen. Wir bieten Ihnen eine seriöse und sachkundige Beratung und Verteidigung auf dem Gebiet des Umweltstrafrechts.

Zum Seitenanfang

Digitale Strafrechtskanzlei
Modern, effizient und bundesweit für Sie da

Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.

Jetzt beraten lassen
KONTAKT

Kontakt.

Adresse

KOP.LAW Rechtsanwälte
Adenauerallee 115
53113 Bonn

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag:
08:30 Uhr – 19:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr – 15:00 Uhr

So erreichen Sie uns

Telefon: 0228 9821 50
Fax: 0228 9821 525
E-Mail: info@kop.law

Wir sind für Sie da und beraten Sie in allen Fragen des Strafrechts.
Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Im Notfall

Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich dringende Notfälle: Bei drohenden Vernehmungen, Durchsuchungen oder Festnahmen stehen Ihnen unsere Türen selbstverständlich jederzeit offen.

Notfallnummern:

RA Marc Piel, LL.M.: 0171 / 815 94 49
RA Yannick Börter: 0151 / 700 96 840
RA’in Lena Schruff: 0177 / 415 61 37

Alle Anwälte

Wir freuen uns darauf, Sie bei uns willkommen zu heißen.

  • Team
  • Rechtsgebiete
  • Kompetenzen
  • Impressum
  • Datenschutz