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Wir sind – wie gewohnt – in der Adenauerallee 115, 53113 Bonn für Sie da und beraten Sie in allen Fragen des Strafrechts.

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Allgemeines Zivilrecht

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall geschieht stets unerwartet und bringt für die Betroffenen zahlreiche Fragen und Unsicherheiten mit sich. Die anschließende Schadenregulierung gestaltet sich regelmäßig kompliziert, da die Versicherungen Ansprüche genau prüfen und Zahlungen häufig verzögern oder erheblich kürzen. Um Ihre Rechte schnell und effektiv zu wahren und alle Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten, ist es ratsam, frühzeitig einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts vertreten wir Sie engagiert und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sowohl in Bonn als auch bundesweit. Wir übernehmen für Sie die vollständige Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Dabei prüfen wir, welche Schadenpositionen im konkreten Fall geltend gemacht werden können, etwa die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung, eine mögliche Wertminderung, den Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sowie Gutachter-, Abschlepp- und Standkosten. Wir setzen alles daran, dass Ihnen der entstandene Schaden schnell und in vollem Umfang ersetzt wird.

In der Regel trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts, sofern dieser den Unfall allein verschuldet hat. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese üblicherweise die entstehenden Kosten im Bereich Verkehrsrecht. Sie sind dabei stets frei in der Wahl Ihres Anwalts und nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Vertragsanwalt zu beauftragen.

Egal ob Sie als Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger in einen Unfall verwickelt wurden – ein Verkehrsunfall kann jeden treffen. Wir stehen Ihnen in dieser belastenden Situation mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite. Von der ersten Beratung bis zur vollständigen Regulierung Ihres Schadensfalls begleiten wir Sie zuverlässig und arbeiten eng mit Sachverständigen, Werkstätten und Ärzten zusammen, um eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten.

Unsere Kanzlei legt besonderen Wert auf eine klare Kommunikation, eine zügige Bearbeitung und eine stringente Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern.

Nach einem Verkehrsunfall sind wir als Kanzlei für Verkehrsrecht in Bonn Ihr verlässlicher Ansprechpartner – persönlich, kompetent und bundesweit tätig. Wir verhelfen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor den Zivilgerichten zu Ihren Rechten.

Sollte Ihnen die Verursachung eines Unfalls zur Last gelegt werden, vertreten und verteidigen wir Sie in dem Strafverfahren.

Verkehrsstrafrecht

Wir verteidigen Sie umfassend gegen sämtliche verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe und tragen dafür Sorge, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Eine Besonderheit des Verkehrsstrafrechts liegt darin, dass jeder unbescholtene Verkehrsteilnehmer unerwartet in eine Situation geraten kann, die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach sich zieht.

Das Verkehrsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, darunter das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB, „Unfallflucht“), Alkohol- oder Drogenfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotene Kraftfahrzeugrennen sowie gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Darüber hinaus besteht ein enger Bezug zu weiteren Straftaten wie fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung, Versicherungsbetrug oder Nötigung. Selbst eine Verurteilung wegen Mordes in Fällen illegaler Kraftfahrzeugrennen, bei denen es zu tödlichen Unfällen kommt, ist möglich.

Eine strafrechtliche Verurteilung kann weitreichende private und berufliche Folgen haben. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet häufig nicht nur den Verlust der Mobilität, sondern kann auch den Arbeitsplatz und damit die wirtschaftliche Existenz gefährden. Der Schwerpunkt unserer Verteidigung liegt daher darauf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen in Verkehrsstrafverfahren häufig auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie Eintragungen im Bundeszentral- und Fahreignungsregister. Mit unserer Erfahrung und Expertise im Verkehrsstrafrecht verteidigen wir Sie effektiv, professionell und diskret.

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Digitale Strafrechtskanzlei
Modern, effizient und bundesweit für Sie da

Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.

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Telefon: 0228 9821 50
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Wir sind für Sie da und beraten Sie in allen Fragen des Strafrechts.
Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Im Notfall

Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich dringende Notfälle: Bei drohenden Vernehmungen, Durchsuchungen oder Festnahmen stehen Ihnen unsere Türen selbstverständlich jederzeit offen.

Notfallnummern:

RA Marc Piel, LL.M.: 0171 / 815 94 49
RA Yannick Börter: 0151 / 700 96 840
RA’in Lena Schruff: 0177 / 415 61 37

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Wir freuen uns darauf, Sie bei uns willkommen zu heißen.

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