Rechtsgebiete
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst sämtliche strafrechtlichen Vorschriften, die wirtschaftsbezogene Handlungen unter Strafe stellen. In diesem komplexen Rechtsgebiet stehen Unternehmen, Geschäftsleiter und Mitarbeiter häufig im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Zu den typischen Wirtschafsstraftaten zählen u.a. Korruption, Untreue, Betrug, Steuerhinterziehung, Wettbewerbsverstöße und Insolvenzstraftaten. Mit dem stetigen Wandel und der zunehmenden Komplexität des Wirtschaftslebens entstehen auch im Wirtschaftsstrafrecht fortlaufend neue Herausforderungen und Tätigkeitsfelder. In zahlreichen Bundesländern wurden zur Verfolgung der Wirtschaftskriminalität bereits sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, die den Verfolgungsdruck erheblich erhöhen. Um den dort tätigen spezialisierten Staatsanwälten und erfahrenen Ermittlern sowie den spezialisierten Wirtschaftsstrafkammern an den Landgerichten angemessen begegnen zu können, sind fundierte Kenntnisse der Strafvorschriften und ein ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Unternehmensprozesse für eine professionelle und entschlossene Verteidigung essentiell.
Beratung und Verteidigung bei Betrugs, Untreue- und Geldwäschevorwürfen
Vorwürfe des Betrugs durch vermögensrelevante Täuschungen im Rahmen vertraglicher Beziehungen aber auch in Gestalt besonderer Betrugsformen, etwa in Form von Kapitalanlage-, Computer- oder Abrechnungsbetrug, sowie Anschuldigungen wegen Untreue und Geldwäsche zählen zu den klassischen und zugleich häufigsten Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität.
In den vergangenen Jahren hat die Verfolgung von Subventionsbetrug nach § 264 StGB signifikant an Bedeutung gewonnen. Der Erhalt öffentlicher Fördermittel ist häufig mit der Gefahr verbunden, durch fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche Angaben den Verdacht einer strafbaren Handlung zu wecken. Bereits geringfügige Unrichtigkeiten oder Aussparungen im Antragsverfahren können ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs nach sich ziehen – oft ohne, dass überhaupt ein vorsätzliches Handeln beabsichtigt war. Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Verteidigung gegen derartige Vorwürfe – insbesondere im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen und Fluthilfen. Eine wirksame Beratung und Verteidigung erfordert dabei nicht nur umfassende Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts, sondern auch eingehende Analysefähigkeit zu den im Einzelfall relevanten wirtschaftlichen Abläufen und behördlichen Förderstrukturen. Wir analysieren sorgfältig die zugrunde liegenden Antragsunterlagen, prüfen die formalen und materiellen Voraussetzungen der Subvention und entwickeln auf dieser Basis eine individuelle, strategisch ausgerichtete Verteidigung.
Der Vorwurf der Untreue steht regelmäßig im Zusammenhang mit vermögensbetreuenden Tätigkeiten und zählt zu den komplexeren Tatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts. Eine fundierte Verteidigung erfordert neben vertieften Kenntnissen des materiellen Strafrechts auch umfassende zivilrechtliche Expertise, da die Beurteilung häufig von zivilrechtlichen Fragestellungen, nämlich dem Grad einer etwaigen vertraglichen Pflichtverletzung, abhängt. Durch die enge Zusammenarbeit unseres straf- und zivilrechtlichen Dezernats bieten wir eine ganzheitliche Prüfung und Verteidigung aus einer Hand – mit dem Ziel, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu wahren und Reputationsrisiken effektiv zu vermeiden.
Eine immer größer werdende Rolle nimmt auch die Bekämpfung von Geldwäsche in der strafrechtlichen Praxis ein und kann für Betroffene weitreichende strafrechtliche, wirtschaftliche und persönliche Folgen haben. Geldwäsche umfasst dabei Vorgänge, bei denen Vermögenswerte aus illegalen Quellen wieder in den regulären Finanzkreislauf zurückgeführt werden, um deren Herkunft zu verschleiern. Die Hürden für die Annahme eines Anfangsverdachts sind ausgesprochen gering – insbesondere Banken sind durch verschärfte gesetzliche Vorgaben zur Meldung von auffälligen Transaktionen verpflichtet, eine entsprechende Mitteilung an die Ermittlungsbehörden zu machen. Durch eine frühzeitige Verteidigungsstrategie und einer sachorientierten und umsichtigen Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden gelingt es häufig die Vorwürfe zu entkräften und eingeleitete Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen.
Verteidigung bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung
Der Ankauf sogenannter „Steuer- CD’s“ oder aktuell der verstärkten Fokus der Steuerfahnder auf Social- Media Akteure, wie Influencer und Youtuber, dokumentiert eindringlich die große Bedeutung, welche der Ermittlungsapparat der Aufklärung und Verfolgung von Steuerdelikten beimisst.
Im Idealfall kann die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch aktives Handeln gegenüber den Finanzämtern bereits abgewendet werden. Ein Ermittlungsverfahren geht für Betroffene mit erheblichen Risiken einher, da neben Steuernachzahlungen und Zinsen auch Geld- und in schwerwiegenden Fällen empfindliche Freiheitsstrafen drohen. Hinzutreten im Ermittlungsstadium einschneidende Maßnahmen wie Kontensperrungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Eine frühzeitige und fachlich versierte Verteidigung ist angesichts dieser empfindlichen Folgen entscheidend. Sie schützt die prozessualen Rechte der Betroffenen und minimiert potenzielle wirtschaftliche Risiken sowie Reputationsschäden.
Unsere oberste Priorität ist bei allen erhobenen Tatvorwürfen die Vermeidung gerichtlicher Verfahren und damit das Abwenden der Durchführung einer öffentlichen Hauptverhandlung, soweit dies im Einklang mit den Interessen unserer Mandanten steht. Hierzu überprüfen wir bereits im Ermittlungsverfahren sämtliche Beweismittel und strafprozessualen Zwangsmaßnahmen kritisch, treten früh in den Dialog mit der Staatsanwaltschaft und leiten, sofern rechtlich und strategisch erforderlich, gezielt Beschwerdeverfahren ein. Kommt es dennoch zur Durchführung der Hauptverhandlung setzen wir auf sorgfältige Vorbereitung, strategische Planung und eine wirkungsvolle Verteidigung – zielgerichtet, professionell und robust.
In allen Verfahrenslagen vertreten wir Unternehmen und verteidigen Einzelpersonen mit einem klaren Ziel: Ihre wirtschaftliche Existenz zu schützen und schwerwiegende Konsequenzen abzuwenden.
Digitale Strafrechtskanzlei
Modern, effizient und bundesweit für Sie da
Als moderne digitale Kanzlei für Strafrecht arbeiten wir vollständig digital und mandantenorientiert: Ein papierloser und sicherer Austausch von Daten ist jederzeit möglich. Mandantengespräche können flexibel per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt werden. Wir sind bundesweit tätig und jederzeit für Sie erreichbar – sicher und zeitgemäß.